Wohnstätte Kretzschmarstift

 

kretzschmarstift

Wohnpflege

Im Wohnpflegebereich werden 12 Bewohner unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Rasse und Religion betreut,
denen eine Pflegestufe zuerkannt wurde und bei denen in der Regel eine geistige Behinderung zugrunde liegt.

Wir orientieren uns am Pflegemodell nach Monika Krohwinkel mit 13 AEDL´s
(Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens).

Die Leistungen im Wohnpflegebereich richten sich nach der jeweils gültigen Fassung des Rahmenvertrags gem. §75 Abs. 1 SGB XI.

  • Grundpflege:
    Die Hilfeleistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf der Bewohner.
    Im Mittelpunkt steht das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Behandlungspflege:
    Die Durchführung von Behandlungspflegen wird durch examiniertes Fachpersonal erbracht.
  • Soziale Betreuung:
    Das Ziel ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung in der Pflegeeinrichtung, welche an die Erhaltung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen orientiert ist, soziale Integration anstrebt und die jeweiligen Aktivierungspotentiale ausschöpft. Diese sind insbesondere eine Kontaktpflege zu den Angehörigen und Betreuern sowie Angebote zur Inanspruchnahme von Assistenzdienstleistungen.

 


Wohngruppen

In den einzelnen Wohngruppen werden Leistungen für erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder Mehrfachbehinderung mit unterschiedlichen Hilfebedarfen im Sinne von § 53 SGB XII erbracht, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen externen Struktur eingebunden sind. Die Hilfsangebote beziehen sich auf das vollstätionäre Wohn- und Betreuungsangebot und umfassen die Bereiche Hilfe zur Sicherstellung elementarer Grundbedürfnisse sowie einer intensiven Begleitung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der kontinuierlichen Überwachung des Gesundheitszustandes.


Ziele dabei sind:

  • Menschen mit einer geistigen Behinderung zu befähigen möglichst selbstständig, umfassend und dauerhaft
    am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben
  • Beseitigung oder Milderung der vorhandenen Behinderung
  • Herstellen und Gewährleisten normaler Lebensbezüge
  • Entwicklung der Fähigkeit und der Bereitschaft zu eigener Mitwirkung, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
    in dem mit dem Wohnen verbundenen Lebensbereich
  • Befähigung bzw. Förderung, andere Wohnformen in Anspruch zu nehmen, gemäß dem Grundsatz ambulant
    vor stationär